Problemlösung ist gut, Vermeidung ist besser. Nach diesem Motto – und im Rahmen der Gesetze – achten wir darauf, Interessenskonflikte zu vermeiden, die sich für eine Kapitalverwaltungsgesellschaft mit verschiedenen Anlegern ergeben können. Unvermeidbare Konflikte sind von der KVG unter der Interessenswahrung der Spezial-AIF und deren Anlegern aufzulösen.
Immer gilt der Grundsatz, dass Dienstleistungen und Transaktionen für einen Spezial-AIF in dessen Interesse zu erfolgen haben. Das Interesse des Fonds und seiner Anleger genießt in jedem Fall Vorrang vor den Interessen der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Das Interesse der Gesellschaft wiederum steht vor den Interessen ihrer Mitarbeiter.
Demnach ist unser erstes Interesse Ihr Erfolg und Ihre Zufriedenheit. Kritik nehmen wir als wertvolle Chance, Prozesse weiter zu optimieren. Darüber hinaus haben wir eine Beschwerdestelle eingerichtet – nicht nur um gesetzliche Vorschriften einzuhalten, sondern auch, damit Anleger ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können: transparent, wirksam und unverzüglich.
Dieses aktive Beschwerdemanagement ist uns ein wichtiges Anliegen zur Steigerung der Anlegerzufriedenheit sowie zur kontinuierlichen Verbesserung der betrieblichen Abläufe. Selbstverständlich ist dieser Service für Anleger kostenlos.
Daneben können unsere Mandanten sich jederzeit direkt an die Geschäftsleitung oder ihre Mitarbeiter wenden.
Kontakt:
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