Herausgeber dieser Internetseite:
Kontora Kapitalverwaltungs GmbH
Jungfernstieg 51
20354 Hamburg
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Benjamin Karten
Geschäftsführung:
Henning Landsiedel, Florian Hoffmann, Sebastian Hartrott
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 137235
UStID-Nr.: DE300958907
Steuer-Nr.: 48/738/03261
Inhaltlich Verantwortlich gemäß § 5 TMG: Florian Hoffmann, Henning Landsiedel, Sebastian Hartrott
Kontakt:
Kontora Kapitalverwaltungs GmbH
Jungfernstieg 51
20354 Hamburg
Germany
Tel.: +49 40 3290 888-67
Fax: +49 40 3290 888-60
Email: contact@kontora-kvg.com
Web: www.kontora-kvg.com
Zuständige Aufsichtsbehörde gem. §20, 22 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB):
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Straße 24–28, 60439 Frankfurt
Konzeption, Design und Realisierung:
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Keine Beratung:
Die auf den Internetseiten bereitgestellten Informationen und die zur Verfügung gestellten Publikationen enthalten nicht alle für wirtschaftlich bedeutende Entscheidungen wesentlichen Angabe, sondern lediglich unverbindliche Auffassungen über Märkte und Produkte zum Zeitpunkt der Herausgabe. Sie stellen insbesondere kein Angebot im rechtlichen Sinn da. Ihre Lektüre kann daher eine individuelle Beratung durch einen Berater oder Analysten nicht ersetzen. Dafür stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung. Mitarbeiter der Kontora Kapitalverwaltungs GmbH sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und unserer internen Richtlinien verpflichtet.
Links:
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Rechtswirksamkeit:
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Beschwerdeverfahren:
Für Fragen und Kritik oder Beschwerden zu unseren Dienstleistungen steht ein Team der KVG unter den oben angegebenen Kontaktdaten für die Mandanten oder Anleger zur Verfügung.
Die Mandanten erhalten unverzüglich per Brief, Fax oder E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reklamation oder Beschwerde. Sodann bemühen wir uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich in Ihrem Interesse zu klären.
Spätestens innerhalb von einer Woche nach Eingang erhalten Sie von uns eine abschließende Antwort per Brief, Fax oder E-Mail. Sollte dies nicht möglich sein, teilen wir Ihnen die Gründe hierfür sowie unsere Einschätzung, wann die Klärung voraussichtlich abgeschlossen sein wird, mit. Nähere Informationen über das Verfahren und die Grenzen der Beschwerde erhält der Mandant auf Anfrage unter der oben genannten Kontaktadresse.
Bei Streitigkeiten über die Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen kann von Verbrauchern die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle angerufen werden. Weitere Einzelheiten zum Schlichtungsverfahren können der nachfolgenden Internetadresse entnommen werden. Der Antrag ist zu richten an:
Deutsche Bundesbank
– Schlichtungsstelle –
Postfach 10 06 02
60006 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 9566-3232
Telefax: +49 69 709090-9901
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
Internet: www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle
Die BaFin bietet Verbrauchern die Möglichkeit, sich bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des KAGB an die Schlichtungsstelle für Verbraucherrechtsstreitigkeiten zu wenden. Weitere Einzelheiten zum Schlichtungsverfahren können der nachfolgenden Internetadresse entnommen werden. Der Antrag ist zu richten an:
Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZRC 3
Graurheindorfer Straße 108
D-53117 Bonn
Telefon: +49 228 4108-0
Telefax: + 49 228 4108-62299
E-Mail: schlichtungsstelle@Bafin.de
Internet: www.bafin.de
Mandanten, die einen Verbrauchervertrag im Rahmen eines Onlinevertrages im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 begründet haben, können zur außergerichtlichen Streitbeilegung auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) nutzen. Diese Plattform kann unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufgerufen werden. Als E-Mail-Adresse der KVG kann hierbei contact@kontora-kvg.com angegeben werden.
Unabhängig davon eröffnet die BaFin den Mandanten und Anlegern die Möglichkeit der Beschwerde an die BaFin. Im Übrigen wird auf die auf der Website der BaFin unter der Rubrik „Verbraucher/Beschwerden und Ansprechpartner“ hinterlegten Informationen verwiesen.
Informationen zur Nachhaltigkeit:
Mit nachfolgenden Angaben kommt die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH ihrer Informationspflicht gemäß Art. 3 bis 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) nach.
Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen
Die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH berücksichtigt im Rahmen der Investment-Due-Diligence bei Anlageentscheidungen für die verwalteten AIF wie auch fortlaufend während der Investitionsdauer von bestehenden Anlagen etwaige Risiken, die im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) stehen.
Nachhaltigkeitsrisiken wirken auf alle bekannten Risikoarten ein und stellen dabei keine eigene Risikoart dar, sondern werden als Teilaspekt den bekannten Risikoarten wie Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko oder operationelles Risiko zugeordnet. Sie können sich verstärkend auswirken und tragen dann mitunter wesentlich zum Gesamtrisikoprofil eines AIF bei.
Vor diesem Hintergrund ist die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken als Teil unserer Gesamtrisikostrategie im Risikomanagement verankert. Ziel ist es, das Eintreten dieser Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf die betroffenen Vermögensgegenstände zu minimieren. Hierbei stehen wir in einem laufenden Prozess der in regelmäßigen Abständen zu einer Überprüfung der Angemessenheit und weiteren Ausbildung der Methoden und Verfahren zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Nachhaltigkeitsrisiken führt.
Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung
Sofern die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH Anlageberatung anbietet, berücksichtigt die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH im Rahmen der Anlageberatung etwaige Risiken, die im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) stehen. Bei der Auswahl geeigneter Finanzprodukte, die den Kunden empfehlen, berücksichtigen wir sowohl Nachhaltigkeitsrisiken als auch stets die Präferenzen unserer Kunden.
Angaben zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht in vollem Umfang. Die notwendigen Informationen, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen aus Umwelt-, Sozial- und Governance- Aspekten notwendig sind, sind im Markt noch nicht in vollem Umfang sowie in der erforderlichen Qualität verfügbar. Die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH wird daher zunächst die weiteren rechtlichen Entwicklungen abwarten. Entsprechende Prozesse werden insofern erst zu einem späteren Zeitpunkt implementiert werden.
Angaben zur Berücksichtigung von den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
Sofern die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH Anlageberatung anbietet, berücksichtigt die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Anlageberatung derzeit nicht in vollem Umfang. Die notwendigen Informationen, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen aus Umwelt-, Sozial- und Governance- Aspekten notwendig sind, sind im Markt noch nicht in vollem Umfang sowie in der erforderlichen Qualität verfügbar. Die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH wird daher zunächst die weiteren rechtlichen Entwicklungen abwarten. Entsprechende Prozesse werden insofern erst zu einem späteren Zeitpunkt implementiert werden.
Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Gem. Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 muss die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH angeben, inwiefern die Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Einklang steht. Die Befassung mit, beziehungsweise die Verringerung von, Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene oder auf Ebene einzelner Fonds und Mandate wird im Rahmen des Vergütungssystems nicht gesondert berücksichtigt. Diese Aspekte können die Vergütungspolitik und -praxis lediglich als Teil der allgemeinen Risikostrategie, oder als Teil von individuellen Zielvereinbarungen mittelbar beeinflussen.
Die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH verwaltet die Investmentvermögen AIPG Invest GmbH & Co. geschlossene Investment-KG (Informationsdokument nach § 307 KAGB; Basisinformationsblatt; Jahresabschluss) und RED Deutschland GmbH & Co. geschlossene Investment-KG (Informationsdokument nach § 307 KAGB; Basisinformationsblatt; Jahresabschluss)