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Herausgeber dieser Internetseite:
Kontora Kapitalverwaltungs GmbH
Jungfernstieg 51
20354 Hamburg 

 

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Benjamin Karten

 

Geschäftsführung:
Stephan Buchwald, Henning Landsiedel, Florian Hoffmann

 

Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 137235
UStID-Nr.: DE300958907
Steuer-Nr.: 48/738/03261  



Inhaltlich Verantwortlich gemäß § 5 TMG:
Stephan Buchwald, Henning Landsiedel

 

Kontakt:
Kontora Kapitalverwaltungs GmbH
Jungfernstieg 51
20354 Hamburg
Germany



Tel.: +49 40 3290 888-67
Fax: +49 40 3290 888-60
Email: contact@kontora-kvg.com
Web: www.kontora-kvg.com

 

Zuständige Aufsichtsbehörde gem. §20, 22 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB):
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Straße 24–28, 60439 Frankfurt

 

Konzeption, Design und Realisierung:
www.markenbildner.tv 

 

 

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Veröffentlichungen:
Der Verkehrswert der Beteiligung der Juhl Invest GmbH & Co. geschlossene Investment-KG an dem Portfoliounternehmen wurde mit einem Betrag in Höhe von EUR 22.382.185,28 bewertet. Der Net Asset Value der Juhl Invest GmbH & Co. geschlossene Investment-KG beträgt zum 20.05.2020 insgesamt EUR 22.702.284,18. Zum 20.05.2020 gibt es 22.377,25 umlaufende Anteile, wobei ein Anteil EUR 1.000,00 entspricht. Der Nettovermögenswert (Net Asset Value oder NAV) nach § 101 Abs. 1 S.1 Nr. 3 KAGB entspricht EUR 1.014,53 je Anteil. Die vorstehenden Angaben wurden nicht durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft.    


Top-5-Reporting 2020:
Gemäß MiFID II sind wir dazu verpflichtet, einmal jährlich für jede Kategorie von Finanzinstrumenten die Top-5-Handelsplätze, auf denen Kundenaufträge ausgeführt wurden und ausgehend vom Handelsvolumen des Vorjahres, zu ermitteln und zu veröffentlichen. Diese Übersicht ist der beigefügten Datei zu entnehmen.
Download MiFID II Top-5-Reporting 2020


Die Kontora-KVG berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht. Die maßgeblichen Daten, die zur Beurteilung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen notwendig sind, sind im Markt noch nicht in ausreichendem Umfang sowie in der erforderlichen Qualität vorhanden. Ferner stehen maßgebliche Rechtsvorgaben noch aus und es hat sich noch kein belastbarer Marktstandard für entsprechende Darstellungen herausgebildet. Die Kontora-KVG wird die Entwicklungen regelmäßig überprüfen und auf dieser Grundlage ggf. erneut über die Möglichkeit der Berücksichtigung von wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen interner Strategien entscheiden. Das Vorstehende gilt entsprechend für die allgemeinen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen der Kontora-KVG. Nachhaltigkeitsthemen können Gegenstand der Jahresgespräche zur Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter der Kontora-KVG sein. 

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